AGB für Buchungen von Einzelpersonen über den Shop auf www.fairlinked.org
AGB für Unternehmenslösungen und Angebote für Unternehmenskunden

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AGB für Buchungen von Einzelpersonen über den Shop auf www.fairlinked.org

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung von öffentlich angebotenen Präsenzformaten sowie Onlineformaten (zum Beispiel „Online-Kurse“, „Einzelcoaching„, „Webinare“ und „Masterclass“) von FAIRLINKED (im Folgenden: „Anbieterin“). Diese Formate werden nachfolgend gemeinsam als „Seminare“ bezeichnet. Darüberhinaus gelten sie auch für alle digital zur Verfügung gestellten Produkte. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorrangig die Regelungen, die in dem produktspezifischen Bestellschein bzw. der Produktbeschreibung zu dem Produkt aus ihrer Bestellung enthalten sind. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten ergänzend für den Fall, dass die produktspezifischen Bestellscheine oder die jeweilige Produktbeschreibung keine spezifische Regelung enthalten.

Entgegenstehende, von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nutzern werden ohne eine ausdrückliche Zustimmung von Fairlinked nicht Vertragsbestandteil. Die Zustimmung wird nicht bereits dadurch erteilt, dass Fairlinked in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers Aufträge entgegennimmt, Leistungen erbringt oder sich direkt oder indirekt auf Dokumente oder Nachrichten bezieht, welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Dritter enthalten oder auf diese verweisen. Die Ausführungen gelten nicht für Formate, die aufgrund einer besonderen Bestellung angefragt oder angeboten werden.

Vertragspartner ist:
Fairlinked
Jana Piske
Voshalsfeld 1
46562 Voerde

Tel.: +49 (0) 1575 29 28 036
E-Mail: info@fairlinked.org
fairlinked.org

Steuernummer 101/5116/3899
USt-Identifikationsnummer: DE329543573

2. Anmeldung

Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR für gegenstandslos erklärt werden. Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Teilnahmegebühren

Soweit Teilnahmegebühren für die Seminare anfallen sollten, ergeben sich diese aus dem Programm und sind vor der Anmeldung klar erkenntlich. Die Preise enthalten – soweit nicht anders angegeben – die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung für eine Person, das Lehrmaterial und die Betreuung durch den Seminarleiter; Übernachtungs- und Reisekosten, sowie entsprechende weitere Kosten die anfallen können (z.B. Druck von Kursmaterialien oder Internetverbindung) sind nicht in den Seminarpreisen enthalten.

Die Teilnahmegebühr ist bei Buchung sofort fällig. Die Teilnahmegebühren sind vor Beginn des Seminars zu zahlen. Die Entrichtung der Teilnahmegebühr wird direkt bei Buchung über den Drittanbieter Stripe (Datenschutzrichtlinien) abgewickelt. Bei Anmeldung per Email kann in Ausnahmefällen auch eine Bezahlung per Überweisung erfolgen.

Die Preise enthalten Umsatzsteuer und werden mit dem Umsatzsteuersatz kenntlich auf unserer Produktseite aufgeführt. Bei Angeboten, die sich vornehmlich an Unternehmenskunden richten ist der Preis ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird beim Kauf fällig und im Kaufprozess transparent im Bezahlvorgang dargestellt.

Eine Stornierung der Buchung von Downloadprodukten und Online-Kursen ist nicht möglich, da die Inhalte sofort zur Verfügung stehen und nutzbar sind.
Ein Coaching kann, solange noch keine Termine mit dem Trainer vereinbart wurden, kostenlos storniert werden. Bei Stornierung nach Terminvereinbarung erheben wir die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
Eine Stornierung eines Seminar ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 10€ möglich. Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

4. Unterlagen

Die im Rahmen der Seminare zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Seminarunterlagen – gedruckt und in elektronischer Form – sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur zur Mitarbeit in der Veranstaltung und zur Nutzung durch die Teilnehmenden verwendet werden. Sie dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – Dritten überlassen oder in sonstiger Weise verbreitet werden. Bild- und Tonaufnahmen sowie Screenshots während der Seminare sind den Teilnehmenden nicht gestattet.

Es ist möglich eine Aufzeichnung der Teilnahme käuflich zu erwerben und für den Privatgebrauch zu nutzen.

5. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an Onlineformaten; keine Aufzeichnung

Die Anbieterin veranstaltet Onlineformate mit Hilfe externer Dienstleister (z. B. Zoom.us, LearnDash, usw.). Um an einem Onlineformat wie z. B. einem Online-Seminar teilnehmen zu können, erhalten die Teilnehmenden von der Anbieterin einen URL-Link an die im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Der URL-Link führt die Teilnehmen-den zu einem Online-Meetingraum, dem diese als Gast durch Angabe eines Nutzernamens (Klarname oder Pseudonym) beitreten müssen. Das Anlegen eines Nutzerprofils ist nicht notwendig. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der genutzten Dienstleister.

Die Teilnehmenden erhalten durch die Anbieterin vorab Informationen über die notwendigen technischen Voraussetzungen der Teilnahme. Für diese (Internetanschluss, Möglichkeiten der Bilddarstellung und der Sprachübertragung etc.) haben die Teilnehmenden selbst zu sorgen. Die Anbieterin stellt sicher, dass sich die technischen Anforderungen im erwartbaren Rahmen bewegen, ist jedoch nicht in der Lage, hierbei einzelne Teilnehmende zu unterstützen.

Der Ausfall der von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diese/n nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin während eines Seminars keine technischen Probleme seitens der Anbieterin mitteilt, gilt die Teilnahme als erfolgt. Sofern Seminare als verfügbar angeboten werden, weist die Anbieterin darauf hin, dass sich Ausfälle zum Beispiel durch Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt ergeben können.

Die Anbieterin zeichnet die Durchführung von Onlineformaten in der Regel nicht auf. Sollte eine Aufzeichnung, z. B. aus Evaluierungsgründen, notwendig sein, wird bereits vorab im jeweiligen Seminarprogramm und zu Beginn des Seminars auf die Aufzeichnung sowie ihren Verwendungszweck hingewiesen.

6. Pflichten des Nutzers und Verhaltensregeln

Im Rahmen seiner Registrierung verpflichtet sich der Nutzer, stets wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zur eigenen Person nach Vorgabe des Anmeldungsformulars zu machen und darf die Anbieterin oder andere Nutzer zu keiner Zeit über seine Identität täuschen.

Mit einer Veröffentlichung von Inhalten auf der Website versichert der Nutzer, Inhaber aller hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Der Nutzer verpflichtet sich, auf der Website keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere dazu, keine Beiträge zu veröffentlichen,

  • deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
  • die gegen das Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht verstoßen,
  • die gegen fremde Datenschutzrechte verstoßen (z.B. Veröffentlichen von privaten Mitteilungen ohne Zustimmung des Absenders),
  • die beleidigenden, unwahren, rassistischen, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder pornographischen Inhalt haben,
  • die Werbung enthalten, wozu auch Grafiken oder Links mit oder ohne Beitext in einer Signatur oder innerhalb von Beiträgen zählen.

Die Nutzer haben darüber hinaus stets die allgemeinen Anstandsregeln einzuhalten und sich gegenseitig mit Respekt zu behandeln und dürfen den Dienst nicht dazu verwenden, andere Nutzer oder Dritte zu bedrohen, zu belästigen, auf andere Art und Weise zu verletzen, zu täuschen oder deren Ruf oder ihr Geschäft zu schädigen.

Sollte ein Nutzer Zeuge eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen durch anderen Nutzer werden, ist er verpflichtet, die Administratoren per E-Mail an info@fairlinked.org zu informieren.

7. Sanktionen bei Pflichtverstössen; Ausschluss von der Plattform

Bei Verstoß oder Bestehen eines hinreichenden Verdachts eines Verstoßes gegen die vorstehend in Ziffer 4 genannten Pflichten kann die Anbieterin nach eigenem Ermessen die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat, auch wenn diese nach Ermessen des Anbieters einen Rechtsverstoß oder Verstoß gegen die guten Sitten enthalten könnten,
  • Ausspruch einer Verwarnung oder Abmahnung,
  • Einschränkung der Nutzung des Dienstes,
  • vorübergehende oder endgültige Sperrung des Zugangs,
  • Kündigung des Nutzungsvertrages und Löschung aller Daten und Inhalte des Nutzers, auch fristlos und ohne vorherige Kontaktaufnahme.

Der Nutzer stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der schuldhaften Verletzung gegen die vorstehend in Ziffer 4 genannten Pflichten durch den Nutzer geltend machen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Anbieterin nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen. Der Nutzer ist auch verpflichtet, die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Anbieterin zu tragen. Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche der Anbieterin bleiben unberührt.

8. Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeitkeit davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unzulässigen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.

Stand:   08.06.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Angebote der Marke Fairlinked

Teil A.  Allgemeine Bedingungen 

1.  Anwendungsbereich, Vertragsschluss, Vertragsbestandteile 

1.1 Vertragspartnerin ist Jana Piske, handelnd unter der Marke Fairlinked, Voshalsfeld 1, 46562 Voerde, Telefon: +49 2855 896 9527, E-Mail: jana.piske@fairlinked.org, Umsatzsteuer-ID: DE329543573, nachfolgend „Auftragnehmerin“. Fairlinked ist eine eingetragene Marke des Einzelunternehmens Jana Piske. Eingesetzte Mitarbeitende, freie Trainer*innen, Berater*innen, Moderator*innen und Kooperationspartner*innen werden nicht selbst Vertragspartner*innen der Auftraggeber*in, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen der Auftragnehmerin gegenüber Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Vereinen, Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen, sozialen Organisationen und sonstigen institutionellen Auftraggeber*innen, soweit diese bei Vertragsschluss nicht als Verbraucher*innen handeln. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB. Sie gelten ausdrücklich nicht für Buchungen von Einzelpersonen über den Shop auf www.fairlinked.org.

1.3 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese bestehen aus den Allgemeinen Bedingungen in Teil A und den besonderen Bedingungen in Teil B, soweit diese nach Art der vereinbarten Leistung anwendbar sind.

Teil A gilt für sämtliche Leistungen. Teil B gilt ergänzend für Workshops, Schulungen, Webinare, Beratungen, Coachings, Moderationen, Prozessbegleitungen, digitale Lernangebote, Selbstlernzugänge, Organisationslizenzen, KI-gestützte Leistungen, Tooltrainings sowie Automatisierungs-, Chatbot-, Agenten- und Assistenzsystem-bezogene Leistungen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Auftraggeber*in erkennt die Auftragnehmerin nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.4 Das Vertragsverhältnis besteht aus:

  1. den zwischen den Parteien individuell getroffenen Vereinbarungen, insbesondere Angeboten, Einzelverträgen, Auftragsbestätigungen oder Leistungsbeschreibungen,
  2. einem Rahmenvertrag, sofern vorhanden,
  3. diesen AGB einschließlich der anwendbaren besonderen Bedingungen aus Teil B,
  4. den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt die vorstehende Rangfolge. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Regelungen eines etwaigen Auftragsverarbeitungsvertrages gehen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

2.  Leistungsumfang, Vergütung, Leistungen Dritter 

2.1 Alle Leistungen und Preise werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart.   

2.2 Der jeweilige Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Skonto oder sonstige Abzüge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung („Zahlungsziel“) zu zahlen.  

2.3 Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich nach deren Zugang in Textform bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. 

2.4 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung.  

2.5 Werden weniger als die vereinbarten Leistungen beim Auftraggeber*in abgerufen, berechtigt dies nicht zur Preisminderung.  

2.6 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete freie Trainer*innen, Berater*innen, Moderator*innen, Kooperationspartner*innen sowie technische Dienstleister*innen einzusetzen. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass eingesetzte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden und die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten.

3.  Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber*in hat die Leistungserbringung der Auftragnehmerin durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Der Auftraggeber*in hat dafür zu sorgen, dass die Auftragnehmerin ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung und Prüfung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenlos vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.  

3.2 Der Auftraggeber*in benennt qualifizierte Mitarbeitende zur Abstimmung der Inhalte und/oder zur Definition besonderer Anforderungen (falls erforderlich).  

3.3 Werden die Leistungen in den Räumlichkeiten der Auftraggeber*ins erbracht, stellt die Auftraggeber*in geeignete Räumlichkeiten mit der vorab festgelegten Ausstattung kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung.  

3.4 Verletzt der Auftraggeber*in seine Mitwirkungspflichten und kann der Auftragnehmerin aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht   innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, ist der Auftragnehmerin bezüglich der davon betroffenen Leistungspflichten für den Zeitraum bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten frei, sofern die Mitwirkungshandlung für den Auftragnehmerin erheblich ist. Darüber hinaus ist der Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber*in Mehrkosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstanden sind.  

4.  Materialien, Geistiges Eigentum, Auskunftsrechte 

4.1 Alle Materialien der Auftragnehmerin, wie insbesondere Schulungsunterlagen, Analysen, Stellungnahmen und digitalen Inhalte (nachfolgend „Materialien“) werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, sofern die Parteien keine anderweitigen Regelungen getroffen haben. 

4.2 Alle von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Schutzrechte an den Materialien verbleiben bei der Auftragnehmerin bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. 

4.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, darf der Auftraggeber*in die Materialien während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Vertrags ausschließlich für die Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Insbesondere stehen die Materialien den berechtigten Mitarbeitenden des Auftraggebers zum Zwecke der Weiterbildung und Qualifizierung zur Verfügung.

4.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder für die nach Ziff. A.4.5 erlaubte interne Nutzung erforderlich, dürfen die Materialien ohne schriftliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Ganzen noch in Teilen veröffentlicht, an Dritte weitergegeben, kommerziell verwertet, bearbeitet, übersetzt oder zur Durchführung eigener Schulungen genutzt werden.

4.5 Zu den Materialien zählen insbesondere Präsentationen, Handouts, Arbeitsblätter, Vorlagen, Checklisten, Prompt Beispiele, Prompt Bibliotheken, Konzepte, Leitfäden, Aufzeichnungen, digitale Kursinhalte und sonstige von der Auftragnehmerin bereitgestellte Inhalte.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält die Auftraggeber*in an diesen Materialien ein Einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung innerhalb der eigenen Organisation für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, kommerzielle Weiterverwertung, Bearbeitung oder Nutzung zur Durchführung eigener Schulungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.

4.6 Werden für die Leistungserbringung Materialien der Auftraggeberin benötigt, an denen Urheber- oder sonstige Schutzrechte bestehen, räumt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin sowie den von ihr eingesetzten Mitarbeitenden, freien Trainer*innen, Berater*innen, Moderator*innen, Kooperationspartner*innen und technischen Dienstleister*innen ein einfaches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

5.  Schutzrechte Dritter 

5.1 Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen Rechte Dritter und insbesondere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt und machen Dritte wegen solcher Rechtsverletzungen Ansprüche gegen den Auftraggeber*in geltend, ist der Auftragnehmerin berechtigt nach seiner Wahl auf eigene Kosten entweder 

  1. das Recht zur Nutzung der Leistungen in unveränderter Form zu verschaffen oder  
  2. die Leistung so umarbeiten, dass nicht mehr gegen Rechte Dritter verstoßen wird und dabei mindestens die vertraglich vereinbarten Eigenschaften geleistet werden.  

5.2 Darüber hinaus wird der Auftragnehmerin den Auftraggeber*in im Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus Ziff. A.6 von geltend gemachten Ansprüchen Dritter freistellen, sofern  

  1. der Auftraggeber*in der Auftragnehmerin unverzüglich in Schriftform über den geltend gemachten Anspruch informiert, 
  2. der Auftraggeber*in angemessener Weise mit der Auftragnehmerin zusammenarbeitet und die Auftragnehmerin und seinen Vertreter*innen auf Verlangen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt, soweit dies im Zusammenhang mit der Verteidigung erforderlich oder angemessen ist, 
  3. der Auftraggeber*in der Auftragnehmerin unter Übernahme der entstehenden Kosten ermöglicht, alle Entscheidungen über die Abwehr der   Ansprüche zu treffen. 

5.3 Beruht die Forderung des Dritten auf 

  1. Änderungen der Leistung, denen der Auftragnehmerin im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise nicht zugestimmt hat oder 
  2. der Nutzung der Leistung in anderer Weise als gemäß der Zweckbestimmung dieses Vertrages vereinbart oder  
  3. der Nutzung der Leistung auf der Auftragnehmerin nicht freigegebener Hard- und Softwareumgebung,

besteht keine Pflicht der Auftragnehmerin nach den Ziff. A.5.1 und A.5.2. 

6.  Haftung 

6.1 Der Auftragnehmerin haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. 

6.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer von der Auftragnehmerin übernommenen Garantie, haftet der Auftragnehmerin unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. 

6.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalspflichten), ist   die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.  

6.4 Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmerin bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziff. A.6.3 nur, soweit der Auftraggeber*in seine Daten in täglichen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.  

6.5 Eine weitergehende Haftung der Auftragnehmerin besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB), entgangenen Gewinn und sonstige Mangelfolgeschäden, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziff. A.6.2 und A.6.3 vorliegen. 

6.6 Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter*innen und Organe der Auftragnehmerin. 

7.  Höhere Gewalt 

7.1 Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung aus diesem Vertrag gehindert oder kann   sie die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr sicherstellen, so ist diese Partei für die Dauer und in dem Umfang, in dem die höhere Gewalt die Leistungserbringung verhindert, von dieser Verpflichtung befreit.  

7.2 In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig  davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut,  Erdbeben, Epidemien, Pandemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten,  aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum  Erliegen kommt, sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen  einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei  der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von  Verpflichtungen dieses Vertrags dienen. 

7.3 Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und detaillierte Informationen insbesondere über   den Umfang und, soweit in zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.  

8.  Datenschutz 

8.1 Die Parteien verpflichten sich, bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten. Die Haftung im Zusammenhang mit der   Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 82 DSGVO. 

8.2 Sofern der Auftragnehmerin als Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, ergeben sich die Einzelheiten aus den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Leistung.  

8.3 Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten als Auftragsverarbeitung, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach   Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 DS-GVO. 

8.4 Die Parteien stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, schriftlich auf das Datengeheimnis/Vertraulichkeit verpflichtet werden. 

8.5 Veranstaltungen werden nicht standardmäßig aufgezeichnet. Für Aufzeichnungen von Veranstaltungen gelten ergänzend die besonderen Regelungen in Teil B.

9. Vertraulichkeit 

9.1 Die Parteien sind verpflichtet, diesen Vertrag und die ihnen unter diesem  Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer  Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln  und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne  die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten, zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.  

9.2 Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an von der Auftragnehmerin eingesetzte Mitarbeitende, freie Trainer*innen, Berater*innen, Moderator*innen, Kooperationspartner*innen oder technische Dienstleister*innen ist zulässig, soweit diese Informationen für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.

Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.

9.3 Die Verpflichtung aus Ziff. A.9.1 gilt nicht für Informationen, die nachweislich   a.  die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat, b.  bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden, c.  bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder   d.  bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden. 

9.4 Durch die gegenseitige Mitteilung von Informationen, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, werden keine Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs- oder sonstigen Rechte eingeräumt.  

9.5 Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei   die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden. 

9.6 Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.  

10. Laufzeit, Beendigung, Folgen der Beendigung 

10.1 Die Laufzeit des Vertrages und die ordentlichen Kündigungsrechte werden zwischen den Parteien individuell vereinbart. 

10.2 Im Übrigen bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn

  1. die Auftraggeberin mit der Bezahlung eines Betrags für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung der Leistungen für den Zeitraum von zwei Monaten entspricht;
  2. digitale Zugänge, Benutzerkonten oder Zugangsdaten ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin an nicht berechtigte Dritte übertragen oder diesen zugänglich gemacht wurden;
  3. Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Übrigen verletzt wurden und trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Vertragsverletzung nicht eingestellt oder Maßnahmen nachgewiesen wurden, die geeignet sind, die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen.

10.3 Im Falle der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu kann der Auftraggeber*in weitergehende Unterstützungsleistungen für die Migration von Daten beauftragen. Die Konditionen solcher weitergehenden Unterstützungsleistungen werden zwischen den Parteien vereinbart und gesondert vergütet. 

11. Änderungen dieser AGB 

11.1 Der Auftragnehmerin ist berechtigt, die AGB auch während des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Auftragnehmerin für den Auftraggeber*in zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn   neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung der AGB erfordern.  

11.2 Über Änderungen der AGB wird der Auftragnehmerin den Auftraggeber*in mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber*in kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Auftraggeber*in die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. Bei der Mitteilung weist der Auftragnehmerin auf die vorgenannte Frist sowie die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.  

12. Form, Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtsstand 

12.1 Dieser Vertrag oder einzelne seiner Bestimmungen können nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen geändert oder außer Kraft gesetzt werden.  Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag auch digital unterzeichnet werden kann und für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses die allgemeine (einfache) elektronische Signatur ausreichend ist.  

12.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder ungültig sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck dieses Vertrags am ehesten Entsprechen. Das Gleiche soll im Falle einer Lücke gelten. 

12.3 Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.  

12.4 Ist die Auftraggeber*in Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dinslaken vereinbart.

Teil B. Besondere Bedingungen für Workshops, Beratung, digitale Lernangebote und KI-gestützte Leistungen

1.  Anwendungsbereich

Diese besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu Teil A für Workshops, Schulungen, Webinare, Beratungen, Coachings, Moderationen, Prozessbegleitungen, Impulse, Keynotes, digitale Lernangebote, Selbstlernzugänge, Organisationslizenzen, KI-gestützte Leistungen, Tooltrainings sowie Automatisierungs-, Chatbot-, Agenten- und Assistenzsystem-bezogene Leistungen.

Leistungen können in Präsenz, online, hybrid, in Räumen der Auftraggeber*in, in externen Veranstaltungsräumen oder über Videokonferenz-, Lern- und Kollaborationsplattformen erbracht werden.

2.  Umfang und Ausführung 

2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen, Angeboten und Leistungsbeschreibungen.

2.2 Gegenstand der Leistungen ist die jeweils vereinbarte Beratung, Schulung, Moderation, Konzeption, Begleitung oder Bereitstellung digitaler Lerninhalte, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, ein bestimmtes Schulungsergebnis, eine rechtliche Prüfung, eine Datenschutzfreigabe oder eine produktive technische Implementierung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

3.  Virtuelle Leistungen 

3.1 Bei Leistungen, die online über eine Videokonferenzplattform erbracht werden, die von der Auftragnehmerin bereitgestellt wird, ist der Auftraggeber*in verpflichtet sicherzustellen, dass die im Einzelfall von der Auftragnehmerin vorausgesetzten technischen Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset, ggf. Installation von Videokonferenz-Software). Dies gilt auch für den Zugriff auf Lernplattformen, digitale Kursbereiche, Kollaborationsplattformen, Whiteboards oder sonstige digitale Arbeitsumgebungen, soweit diese für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber*in ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der technischen Voraussetzungen vorab zu testen. Technische Probleme während der Dauer der Leistung, sind dem Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen. 

3.2 Ein etwaiger Ausfall aufgrund mangelnder Erfüllung der von der Auftragnehmerin geforderten technischen Voraussetzungen, auch während der virtuellen Veranstaltung, entbindet den Auftraggeber*in nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.  

3.3 Sollen Leistungen auf einer Videokonferenzplattform oder einer anderen Online-Kollaborationsplattformen erbracht werden, die vom Auftraggeber*in bereitgestellt werden, übernimmt der Auftragnehmerin keinerlei Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der zur   Verfügung gestellten technischen Plattformen. In diesem Fall hat der Auftraggeber*in der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung die Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen, sowie ggf. weitere Voraussetzungen für den Zugang mitzuteilen. Stellt die Auftraggeber*in eigene Plattformen, Tools oder Zugänge bereit, ist sie für deren Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Berechtigungen und rechtzeitige Bereitstellung verantwortlich.  

4. Präsenzpauschale und Übernachtungskosten

4.1 Sofern Leistungen als Präsenzformat erbracht werden, wird zusätzlich zum vereinbarten Honorar ein im Angebot ausgewiesener Präsenzaufschlag berechnet. Der Präsenzaufschlag deckt den organisatorischen Mehraufwand für Präsenzformate, insbesondere Reiseaufwand, Reisekosten, Druck- und Arbeitsmaterialien sowie Logistik vor Ort ab.

4.2 Erforderliche Übernachtungskosten sind nicht im Präsenzaufschlag enthalten und werden der Auftraggeber*in nach tatsächlich entstandenem Aufwand zusätzlich berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

4.3 Werden Präsenzformate durch die Auftraggeber*in storniert oder verschoben und sind der Auftragnehmerin bereits nicht stornierbare Kosten entstanden, insbesondere für Übernachtung, Räume, Material oder externe Dienstleister*innen, können diese Kosten zusätzlich zu etwaigen Stornierungsentgelten berechnet werden.

5. Aufzeichnungen von Veranstaltungen

5.1 Veranstaltungen werden nicht standardmäßig aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung erfolgt nur, wenn sie vorab zwischen den Parteien vereinbart wurde und die betroffenen Teilnehmenden entsprechend informiert wurden bzw. zugestimmt haben.

5.2 Erfolgt die Aufzeichnung auf Wunsch der Auftraggeber*in, ist die Auftraggeber*in verantwortlich dafür, die hierfür erforderlichen Informationen, Zustimmungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen gegenüber ihren Teilnehmenden einzuholen.

5.3 Teilnehmende dürfen Veranstaltungen nicht ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin und der übrigen betroffenen Teilnehmenden aufzeichnen.

6. Digitale Lernangebote, Selbstlernzugänge und Organisationslizenzen

6.1 Selbstlernzugänge werden für eine Dauer von 12 Monaten ab Freischaltung bereitgestellt, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

6.2 Lizenzen sind organisationsbezogen und dürfen ausschließlich von den durch die Auftraggeber*in benannten Nutzer*innen innerhalb der Organisation genutzt werden.

6.3 Eine Lizenz gilt als zugeordnet, sobald die jeweiligen Nutzer*in den Kurszugang erstmals aktiviert oder den Kurs begonnen hat. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Übertragung der Lizenz auf eine andere Person ausgeschlossen.

6.4 Nicht aktivierte Lizenzen können innerhalb der Organisation einer anderen Person zugeordnet werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6.5 Die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig.

7. Teilnahmebescheinigungen

Sofern im Angebot vorgesehen, erhalten Teilnehmende nach Abschluss einer Schulung, eines Kurses oder eines Lernformats eine Teilnahmebescheinigung über die vermittelten Inhalte und den zeitlichen Umfang. Die Teilnahmebescheinigung stellt keine behördliche, staatliche oder akkreditierte Zertifizierung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8. KI-gestützte Leistungen, Tools und Automatisierung

8.1 Bei KI-gestützten Leistungen, Tooltrainings, Automatisierungsberatung, Chatbot-, Agenten- oder Assistenzsystem-bezogenen Leistungen schuldet die Auftragnehmerin Beratung, Schulung, Konzeption, Moderation oder Begleitung im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine rechtsverbindliche Compliance-Prüfung, keine Datenschutzfreigabe und keine produktive technische Implementierung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.2 Ergebnisse von KI-Systemen können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder rechtlich unzutreffend sein. Die Auftraggeber*in bleibt verantwortlich für die fachliche Prüfung, Freigabe und Nutzung von KI-generierten Inhalten, Entscheidungen, Texten, Bildern, Workflows oder sonstigen Ergebnissen.

8.3 Soweit im Rahmen der Leistung Drittanbieter-Tools eingesetzt, vorgestellt oder gemeinsam erprobt werden, gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen, Verfügbarkeiten und technischen Voraussetzungen der jeweiligen Anbieter*innen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder unveränderte Ausgestaltung solcher Drittanbieter-Tools.

8.4 Die Auftraggeber*in ist dafür verantwortlich, dass von ihr bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien im Rahmen der vereinbarten Leistung verwendet werden dürfen. Personenbezogene, vertrauliche oder besonders sensible Daten sollen nur nach vorheriger Abstimmung und nur in dem für die Leistung erforderlichen Umfang eingesetzt werden.

9. Stornierung, Verschiebung und Änderungen von Leistungen

9.1 Live-Leistungen wie Workshops, Schulungen, Webinare, Beratungen, Coachings, Moderationen, Prozessbegleitungen, Impulse und Keynotes können von dem Auftraggeber*in bis vier Wochen vor Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden.

9.2 Bei einer Stornierung oder nicht einvernehmlich anders geregelten Verschiebung durch die Auftraggeberin gelten folgende Regelungen:

  1. weniger als vier Wochen vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars,
  2. weniger als zwei Wochen vor Beginn: 100 % des vereinbarten Honorars; eine einvernehmliche Terminverschiebung bleibt möglich,
  3. weniger als eine Woche vor Beginn: 100 % des vereinbarten Honorars; eine kostenfreie Terminverschiebung ist nicht mehr möglich.

9.3 Bei mehrteiligen Reihen, Programmen, Paketangeboten oder zusammenhängenden Leistungsblöcken gilt für die Berechnung der Stornierungs- und Verschiebungsfristen der erste vereinbarte Termin als Beginn der Leistung, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

9.4 Bereits entstandene und nicht stornierbare Zusatzkosten, insbesondere für Übernachtung, Räume, Material, externe Dienstleister*innen oder technische Leistungen, können zusätzlich zu etwaigen Stornierungsentgelten berechnet werden.

9.5 Abweichend von den vorstehenden Regelungen können einzelne Coaching-Stunden bis zu fünf Werktagen vor Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei späterer Stornierung oder Verschiebung gelten folgende Regelungen:

  1. innerhalb von fünf bis zwei Werktagen vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars,
  2. innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor Beginn: 75 % des vereinbarten Honorars,
  3. innerhalb von 24 Stunden vor Beginn: 100 % des vereinbarten Honorars.

10. Ausfall durch Krankheit, höhere Gewalt oder technische Störungen

10.1 Bei Ausfall von Leistungen wegen Krankheit der eingesetzten Trainer*in, Berater*in, Moderator*in oder sonstigen durchführenden Person, wegen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere behördlicher Verbote, technischer Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Auftragnehmerin oder Überlastung von Telekommunikationsnetzen, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin, einen anderen Veranstaltungsort, ein anderes Durchführungsformat oder eine andere geeignete durchführende Person.

10.2 Kann die Auftragnehmerin keinen geeigneten Ersatz anbieten, werden bereits bezahlte Entgelte für die betroffene Leistung zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind unbeschadet der Regelungen zur Haftung in Teil A ausgeschlossen.

Stand: 08.06.2026

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